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   BAG, 28.04.1981 - 3 AZR 255/80   

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BAG, 28.04.1981 - 3 AZR 255/80 (https://dejure.org/1981,1952)
BAG, Entscheidung vom 28.04.1981 - 3 AZR 255/80 (https://dejure.org/1981,1952)
BAG, Entscheidung vom 28. April 1981 - 3 AZR 255/80 (https://dejure.org/1981,1952)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerichte für Arbeitssachen - Rechtsstreitigkeiten mit Sozialeinrichtungen - Anstalt des öffentlichen Rechtes - Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost - Gemeinsame Einrichtungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 35, 221
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 14.12.2005 - IV ZB 45/04

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen der Zusatzversorgungseinrichtung der

    Darauf, dass das Rechtsverhältnis der ZVK mit der Klägerin als Versicherter privatrechtlich ausgestaltet ist, kommt es nicht an (BAGE 35, 221, 225; vgl. auch Matthes in Germelmann/Matthes/Müller-Glöge/Prütting, ArbGG 5. Aufl. § 2 Rdn. 93).

    In seinem Urteil vom 28. April 1981 (BAGE 35, 221) hat das Bundesarbeitsgericht als Kriterien für eine gemeinsame Einrichtung einerseits die Kontrollbefugnisse der Tarifvertragsparteien herangezogen, insbesondere deren Möglichkeit, der jeweiligen Einrichtung rechtlich bindende Weisungen zu erteilen, andererseits die paritätische Organisation, Verwaltung und Besetzung der Organe der Einrichtung.

  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 43/88

    Arbeitsgerichte: Rechtsweg bei Streitigkeiten im Gesamthafenbetrieb

    Das ArbGG verwendet in § 2 Abs. 1 Nr. 4 b (auf den § 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbGG Bezug nimmt) nach der Vorstellung des Gesetzgebers denselben Begriff der gemeinsamen Einrichtung wie er sich auch in § 4 Abs. 2 TVG findet (BAGE 35, 221, 225 = AP Nr. 3 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen, zu 3 a der Gründe).

    Nach der zu Anfang aufgestellten Begriffsbestimmung ist es weiter erforderlich, daß die von den Tarifvertragsparteien geschaffene Einrichtung von ihnen selbst beeinflußt wird, wobei unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, wie weit dieser Einfluß reichen muß (vgl. Darstellung des Streitstandes: BAGE 35, 221, 226 f. = AP Nr. 3 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtung, zu 3 c der Gründe).

  • BAG, 10.08.2004 - 5 AZB 26/04

    Rechtsweg - Versorgungseinrichtung

    a) Konstituierend für eine gemeinsame Einrichtung ist das unmittelbare Kontroll- und Weisungsrecht beider Tarifvertragsparteien (BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 43/88 - BAGE 61, 29, 36 f.; vgl. auch 28. April 1981 - 3 AZR 255/80 - BAGE 35, 221, 227; ErfK/Schaub § 4 TVG Rn. 40 f.; Däubler/Hensche TVG § 1 Rn. 938).

    § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b ArbGG stellt für die Zuständigkeit bewusst auf die Rechtsform der Einrichtung, nicht auf die Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses ab (BAG 28. April 1981 - 3 AZR 255/80 - BAGE 35, 221, 224 f.; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG § 2 Rn. 93 mwN).

  • BGH, 14.12.2005 - IV ZB 55/04

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Zusatzversorgungseinrichtung des

    Darauf, dass das Rechtsverhältnis der ZVK mit dem Kläger als Versichertem privatrechtlich ausgestaltet ist, kommt es nicht an (BAGE 35, 221, 225; vgl. auch Matthes in Germelmann/Matthes/Müller-Glöge/Prütting, ArbGG 5. Aufl. § 2 Rdn. 93).

    In seinem Urteil vom 28. April 1981 (BAGE 35, 221) hat das Bundesarbeitsgericht als Kriterien für eine gemeinsame Einrichtung einerseits die Kontrollbefugnisse der Tarifvertragsparteien herangezogen, insbesondere deren Möglichkeit, der jeweiligen Einrichtung rechtlich bindende Weisungen zu erteilen, andererseits die paritätische Organisation, Verwaltung und Besetzung der Organe der Einrichtung.

  • OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 12 U 224/09

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anspruch der Versorgungskasse auf

    Zwar können sich die Tarifvertragsparteien einer bereits bestehenden Institution als ihrer Gemeinsamen Einrichtung bedienen (BAG, Urt. v. 28.04.1981, 3 AZR 255/80, juris Rn. 21).
  • OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 12 U 1/10

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Inhaltskontrolle der Regelung zur

    Zwar können sich die Tarifvertragsparteien einer bereits bestehenden Institution als ihrer Gemeinsamen Einrichtung bedienen (BAG, Urt. v. 28.04.1981, 3 AZR 255/80, juris Rn. 21).
  • LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 346/08

    Zusatzversorgung Öffentlicher Dienst: Wirksamkeit der Sanierungsgeldregelung der

    Bei der Beklagten handelt es sich um keine Einrichtung in diesem Sinne, weil die Tarifvertragsparteien nach der Satzung keine Befugnis haben, die Beklagte zu kontrollieren oder ihr bindende Weisungen zu erteilen (vgl. BAGE 35, 221), noch die Beklagte in hinreichendem Maße paritätisch besetzt ist (vgl. hierzu BGH VersR 2006, 534).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 10 Ta 6/11

    Anspruch auf Zahlung einer Konventionalstrafe einer gemeinsamen Einrichtung von

    Gemeinsame Einrichtungen sind danach von den Tarifvertragsparteien geschaffene und von ihnen abhängige Organisationen, deren Zweck und Organisationsstruktur durch Tarifvertrag festgelegt ist (BAG, Urteil v. 28.4.1081, 3 AZR 255/80, AP TVG § 4 Gemeinsame Einrichtungen Nr. 3, BGH, Beschluss v. 14.12.2005, IV ZB 45/04, NZA-RR 2006, 430 mwN).
  • LAG Hessen, 16.10.1997 - 15 Ta 429/97

    Rechtsweges zu den Gerichten für Arbeitssachen; Auskunftserteilung gemäß den

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  • LAG Bremen, 28.04.2004 - 3 Ta 19/03
    "Die Beklagte zu 2) ist als Sozialeinrichtung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4b ArbGG anzusehen, die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen scheitert insoweit nur daran, dass sie eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist ( BAG 3 AZR 255/80 v. 28.04.1981 ).
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